Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen ausdrücklich.

2. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.


2. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind stets schriftlich zu bestätigen. Nachträgliche Änderungen des Auf­trags be­rech­ti­gen uns zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen.

3. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer oder Sicherheit durch Bankbürgschaft abhängig machen.
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich weigert die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertrags durch Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die bis dahin angefallenen Kosten werden dann berechnet und sind sofort fällig.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll und Einfuhrnebenabgaben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Kosten für Entwürfe, Klischees, Druckplatten und Druckzylinder und Druckunterlagen werden anteilig separat in Rechnung gestellt. Auch Kosten für die vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Veränderungen gehen zu dessen Lasten.

3. Ändern sich nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so verständigen sich Verkäufer und Käufer über eine Anpassung der Preise und der Kostenanteile.

4. Der Verkäufer ist bei neuen Aufträgen und Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.

5. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das vom Verkäufer genannte Konto zu erfolgen.

6. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basis-zinssatz zu verlangen.

Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Kosten für die Einlösung von Schecks hat der Kunde zu tragen und sofort zu begleichen.

7. Die Nichteinhaltung der Zahlung, die auf Um­stän­de, die auf einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers beruhen, die uns erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch im Falle einer Stundung zur Folge.

§ 4 Lieferzeit und Liefermenge

1. Die Lieferfrist ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder aus dem Angebot des Verkäufers.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Bei nachträglicher Auftragsänderung sind wir an die ursprünglich bestätigte Lieferfrist nicht mehr gebunden. Gegebenenfalls wird eine neue und geänderte Lieferfrist bestätigt.

2. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.
Dauert das Leistungshindernis länger als 2 Wochen an, sind sowohl Käufer als auch Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist.

3. Können wir nachweisen, dass trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten, wir von unseren Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wurden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung dieser Lieferanten verursacht wurde.

4. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Bei al­len An­fer­ti­gun­gen be­hal­ten wir uns ei­ne Mehr- oder Min­der­lie­fe­rung bis zu 10% der be­stell­ten Men­ge, un­ter Be­rech­nung der tat­säch­lichen Lie­fer­men­ge vor.
Die­ser Pro­zent­satz er­höht sich auf 20%
a) bei Ver­kauf nach Men­ge: für Men­gen bis 50.000 Stück
b) bei Ver­kauf nach Ge­wicht: für Ge­wich­te bis 500 kg

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware im Werk auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten übernommen hat.

2.Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3.Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Toleranzen

1. Fol­gen­de Maß­ab­wei­chun­gen gel­ten als ord­nungs­ge­mä­ße Lie­fe­rung und kön­nen nicht beanstan­det wer­den:


Beu­tel:
in­ der Län­ge +/- 4mm
in­ der Brei­te +/- 3% für Beu­tel­brei­ten un­ter 80mm,

+/- 2% für Beu­tel­brei­ten von 80mm und mehr
Rol­len:
in der Brei­te +/- 5mm

§ 7 Gewährleistung

1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6. Es wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden, die aus Gründen
unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
oder des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind.

7. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere einen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns den ausdrücklich verlängerten erweiterten Eigentumsvorbehalt an der Ware vor, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag.
Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat.

2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

3. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch bei ihm befindlichen Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen.
Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.

5. Die von uns zur Verfügung gestellten Druckunterlagen wie Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckzylinder und Druckplatten bleiben auch dann unser Eigentum bzw. Eigentum der ausführenden Druckerei, wenn hierfür vom Käufer anteilige Kosten vergütet wurden.
Druckunterlagen, Druckplatten, Standzeichnungen, Proofs werden von uns ausgehend vom letzten entsprechenden Auftrag drei Jahre aufbewahrt. Dies gilt auch für bezahlte Unterlagen. Danach sind wir berechtigt diese Unterlagen ersatzlos zu vernichten.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Hauptsitz des Verkäufers zuständig ist.

2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz im Ausland hat.

§10 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten.

§11 Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.